Allgemeine Bedingungen und Konditionen

1. informationen über den Dienstanbieter

Firmenname: Úri Hotel 39 Ingatlanhasznosító Kft.
Name des Hotels: Buda Castle Hotel
Buda Castle Castle Hotel Buda Castle 3/a, 1037 Budapest, Montevideo u. 3/a (Ungarn)
Standort: 1014 Budapest, Úri utca 39.
Registrierungsnummer des Unternehmens: 01-09-286633
Steuernummer: 25740679-2-41

2. allgemeine Regeln

2.1 Die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ regeln die Nutzung der vom Dienstleister betriebenen Unterkünfte und Dienstleistungen des Budaer Schlosshotels.

2.2 Besondere, individuelle Bedingungen sind nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, schließen aber den Abschluss separater Verträge mit Reisebüros, Reiseveranstaltern, mit unterschiedlichen Bedingungen je nach Art des Geschäfts, nicht aus.

2.3 Weichen die Bedingungen von individuellen schriftlichen Verträgen von den Bedingungen dieses Vertrages ab, so haben die Bedingungen des individuellen schriftlichen Vertrages Vorrang. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3. die Vertragspartei

3.1 Die vom Dienstleister erbrachten Leistungen sind vom Kunden zu nutzen.

3.2 Erfolgt die Bestellung der Leistungen direkt durch den Gast beim Dienstleister, ist der Gast Vertragspartner. Der Dienstleister und der Gast werden Vertragsparteien (im Folgenden „Parteien“ genannt), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

3.3 Erfolgt die Bestellung der Dienstleistungen durch einen Dritten (im Folgenden Vermittler genannt) im Namen des Gastes, so richten sich die Bedingungen der Zusammenarbeit nach dem zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler geschlossenen Vertrag. Der Dienstleister ist in diesem Fall nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der Dritte den Gast rechtmäßig vertritt. Im Zweifelsfall hat der Vermittler auf Verlangen des Dienstleisters seine Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Fehlt eine solche Vollmacht, so haftet der Vermittler für die im Namen des Gastes übernommenen Verpflichtungen und haftet für alle Schäden, die durch die fehlende Vertretung verursacht werden.

3.4 In Anbetracht der Gesundheits- und Sicherheitsrisiken der Tätigkeit kann der Dienstleister die Leistungen nur erbringen, wenn der Gast dem Dienstleister vor Inanspruchnahme der Leistung seinen Namen und seine Anschrift mitteilt.

4. das Zustandekommen des Vertrages, die Art und Weise der Reservierung, Änderung, Mitteilung

4.1. Geht innerhalb von 72 Stunden nach Absendung des Angebots kein konkreter Auftrag ein, erlischt die Verpflichtung des Dienstleisters zur Abgabe eines Angebots.

4.2 Der Vertrag wird von den Parteien schriftlich geschlossen; der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der schriftlichen Reservierung des Gastes durch den Dienstleister zustande, im Falle einer mündlichen Reservierung durch die schriftliche Annahme oder Unterzeichnung der schriftlichen Bestätigung durch den Gast, und stellt somit einen schriftlichen Vertrag dar; eine mündliche Reservierung an sich, eine mündliche Vereinbarung, Änderung oder mündliche Bestätigung derselben durch den Dienstleister stellt keinen Vertrag oder eine Änderung desselben dar. Eine Erklärung per E-Mail, SMS, Internet-Chat oder Fax gilt ebenfalls als schriftlich.

4.3 Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung ist auf bestimmte Zeit abgeschlossen.

Verlässt der Gast das Hotel vor Ablauf der Befristung endgültig, so hat der Dienstleister Anspruch auf den vollen Preis für die vertraglich vereinbarte Leistung. Der Leistungserbringer ist berechtigt, das vor Ablauf der Frist geräumte Zimmer weiterzuverkaufen.
Eine Verlängerung der Beherbergungsleistung auf Veranlassung des Gastes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters. In diesem Fall kann der Dienstleister die Rückerstattung der bereits erbrachten Leistung verlangen.

4.4 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages bedarf einer schriftlichen, von den Parteien unterzeichneten Vereinbarung.

5. stornierungsbedingungen

5.1 Sofern der Dienstleister in seinem Angebot keine anderen Bedingungen festgelegt hat, kann die Beherbergungsleistung bis 18:00 Uhr am Tag vor der Anreise kostenlos storniert werden.

Hat der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung nicht durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder auf andere vertraglich vorgesehene Weise gesichert, so endet die Verpflichtung des Dienstleisters zur Erbringung der Beherbergungsleistung nach 18:00 Uhr Ortszeit am Tag vor der Anreise.
Hat der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder andere vertraglich vorgesehene Mittel gesichert und kommt er am Anreisetag nicht vor 24.00 Uhr Ortszeit an oder teilt er seine Absicht, später anzureisen, nicht mit, so erhebt der Dienstleister eine Vertragsstrafe in Höhe des vertraglich festgelegten Betrages, mindestens jedoch für einen Tag Unterkunft. In diesem Fall wird die Unterkunft für den Vertragspartner bis 12.00 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tages reserviert; danach erlischt die Verpflichtung des Dienstleisters zur Erbringung der Dienstleistung.

5.2 Bei Reservierungen von Produkten des Dienstleisters, die besonderen Bedingungen unterliegen, bei Gruppenreisen oder Veranstaltungen legt der Dienstleister in einem Einzelvertrag andere als die oben genannten Bedingungen fest.

6. die Preise

6.1 Die Zimmerpreise (Rack Rate) des vom Leistungserbringer betriebenen Hotels werden im Hotelzimmer oder an der Hotelrezeption ausgehängt. Preislisten für sonstige Leistungen sind in den jeweiligen Hotelabteilungen (Restaurant, Spa, Wellness) erhältlich.

6.2 Dem Dienstleister steht es frei, die ausgeschriebenen Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

6.3. Der Leistungserbringer wird Mehrkosten, die sich aus Änderungen des geltenden Steuerrechts (Mehrwertsteuer, IFA) ergeben, nach vorheriger Ankündigung an die Vertragspartei weitergeben.

6.4.

6.5 Die Diensteanbieterin haftet nicht für einen trotz gebotener Sorgfalt und/oder aufgrund eines für jedermann erkennbaren Systemfehlers unrichtig angezeigten Preis oder für einen offensichtlich unrichtigen, unrealistischen Preis, der von dem allgemein bekannten Preis der Leistung erheblich abweicht. In solchen Fällen ist der Dienstanbieter nicht verpflichtet, die Leistung zu dem falsch angegebenen Preis zu erbringen. Im Falle eines falsch angegebenen Preises bietet der Dienstleister die Möglichkeit an, die Dienstleistung zum tatsächlichen Preis zu erwerben, wobei die Vertragspartei in Kenntnis dessen entscheiden kann, ob sie die Dienstleistung zum tatsächlichen Preis bestellt oder nicht.

7. Zahlungsweise, Garantie

7.1 Der Vertragspartner hat die vom Dienstleister erbrachten Leistungen spätestens zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme vor Verlassen des Hotels an den Dienstleister zu zahlen. Der Leistungserbringer kann im Rahmen einer individuellen Vereinbarung auch die Möglichkeit einer nachträglichen Zahlung schriftlich vorsehen.

7.2 Der Leistungserbringer garantiert die vertragsgemäße Nutzung der Leistung und die Zahlung des Entgelts;

Der Dienstleister kann eine Kreditkartengarantie verlangen, wobei der Wert der bestellten und bestätigten Leistung auf der Kreditkarte gesperrt wird,
eine Vorauszahlung des gesamten oder eines Teils des geschuldeten Betrags verlangen.

7.3.

7.3.1 Die Vertragspartei kann die Rechnung in HUF oder EUR begleichen.

7.3.2 Zum Zeitpunkt der Zahlung des Entgelts bzw. der Ausstellung der Rechnung ist der Wechselkurs zwischen HUF und EUR der Hotelkurs am Tag der Ankunft des Gastes. Im Falle einer Barzahlung in EUR begleicht der Dienstleister den Restbetrag in EUR.

7.4 Zahlungsmodalitäten

7.4.1 Servicegebühren und andere Gebühren können in bar oder mit Kreditkarte bezahlt werden.
7.4.2. Der Dienstleister akzeptiert auch andere Zahlungsmittel und Zahlungsinstrumente, wie Kreditkarten, Széchenyi Card, Geschenkgutscheine, Gutscheine usw. Der Dienstleister stellt der Vertragspartei auf Anfrage die aktuelle Liste der akzeptierten Zahlungsmittel zur Verfügung. Im Falle einer Reservierung wird der Vertragspartei empfohlen, die Möglichkeit der Bezahlung mit dem gewählten Zahlungsmittel zu klären.

7.4.3.

8. wie und unter welchen Bedingungen man den Dienst nutzen kann

8.1 Der Gast kann das Hotelzimmer ab 15:00 Uhr am Anreisetag reservieren (Check in) und muss bis 12:00 Uhr am letzten Tag des Aufenthalts abreisen (Check out), es sei denn, der Dienstleister hat dem Gast in der Reservierung oder in seiner nachträglichen schriftlichen Änderung eine frühere Anreise (Early Check in) oder eine spätere Abreise (Late Check out) gestattet. Die Gebühren für frühes Einchecken und spätes Auschecken sind in der aktuellen Preisliste enthalten.

8.2 Wenn der Gast das Zimmer vor 6:00 Uhr am Anreisetag beziehen möchte, muss er dem Dienstleister den Preis für die vorangegangene Nacht zahlen.

10. die Weigerung, den Vertrag zu erfüllen, die Beendigung der Verpflichtung zur Erbringung der Dienstleistung

10.1:

der Gast das zur Verfügung gestellte Zimmer oder die Einrichtung nicht ordnungsgemäß nutzt
der Gast verhält sich in unzumutbarer Weise gegenüber der Sicherheit, der Ordnung und der Sicherheit der Unterkunft und des Personals, steht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, ist bedrohlich, beleidigend oder in anderer Weise unzumutbar
der Gast an einer übertragbaren Krankheit leidet.
die Vertragspartei ihrer Verpflichtung zur Zahlung der im Vertrag festgelegten Vorauszahlung nicht bis zum festgelegten Termin nachkommt

11. Platzierungsgarantie

11.1 Ist das Hotel des Dienstleisters durch eigenes Verschulden (z.B. Überbuchung, vorübergehende Betriebsstörungen etc.) nicht in der Lage, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen, so ist der Dienstleister verpflichtet, dem Gast unverzüglich eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

11.2 Der Dienstleister ist verpflichtet;

die im Vertrag vorgesehenen Leistungen zu dem dort bestätigten Preis für den dort genannten Zeitraum oder bis zum Wegfall der Behinderung in einer anderen Unterkunft der gleichen oder höheren Kategorie zu erbringen/anzubieten. Alle zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung einer Ersatzunterkunft gehen zu Lasten des Dienstleisters
dem Gast einmalig einen kostenlosen Telefonanruf zu gewähren, um ihn über den Wechsel der Unterkunft zu informieren
dem Gast einen kostenlosen Transfer zur und von der angebotenen Ersatzunterkunft zu gewähren

11.3 Kommt der Dienstleister diesen Verpflichtungen in vollem Umfang nach oder hat der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunft angenommen, kann die Vertragspartei keine nachträgliche Entschädigung verlangen.

11.4 Ist der Dienstleister aufgrund höherer Gewalt (Punkt 20) nicht in der Lage, die Dienstleistung zu erbringen, haftet der Dienstleister nicht für die Vertragsverletzung und der Gast hat keinen Anspruch auf eine Unterkunft.

12. Krankheit oder Tod eines Gastes

12.1 Erkrankt der Gast während der Dauer der Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung und ist er nicht in der Lage, in seinem eigenen Interesse zu handeln, bietet der Dienstleister ärztliche Hilfe an.

12.2 Im Falle der Erkrankung/des Todes des Gastes kann der Dienstleister die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten und Schäden gegenüber dem Gast oder, wenn der Vertragspartner nicht der Gast ist, gegenüber dem Vertragspartner oder einem Vermittler oder, im Falle des Todes des Gastes, gegenüber dem Erben des Gastes als Anspruch auf den Nachlass des Gastes geltend machen. Zu diesen Kosten bzw. Schäden gehören insbesondere alle medizinischen und verfahrenstechnischen Kosten, die Kosten für die vor dem Tod in Anspruch genommenen Leistungen sowie alle Schäden an Einrichtungen und Ausstattungen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung/dem Tod stehen

13. Rechte des Vertragspartners

13.1 Nach dem Vertrag hat der Gast Anspruch auf die bestimmungsgemäße Nutzung des bestellten Zimmers und der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs, die zum normalen Leistungsumfang gehören und keinen besonderen Bedingungen unterliegen.

13.2 Der Gast kann die Erbringung der Dienstleistungen des Dienstleisters während seines Aufenthalts in der Unterkunft reklamieren. Der Dienstleister verpflichtet sich, während dieses Zeitraums jede ihm vorgelegte (oder von ihm aufgezeichnete) Beschwerde mit einem schriftlichen Nachweis zu bearbeiten.

13.3 Das Recht des Gastes, eine Beschwerde einzureichen, erlischt nach seiner Abreise aus der Unterkunft.

14. Pflichten des Vertragspartners

14.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Entgelt für die im Vertrag bestellten Leistungen zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt und auf die dort angegebene Weise zu zahlen.

14.2 Der Gast hat dafür zu sorgen, dass Kinder unter 14 Jahren, für die er die Verantwortung trägt, sich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen im Hotel des Dienstleisters aufhalten, und die Eltern haften in vollem Umfang für Schäden, die das Kind verursacht.

14.3 Dem Gast ist es nicht gestattet, eigene Speisen und Getränke mit ins Hotel zu bringen.

15. die Haftung des Vertragspartners für Schäden

Der Gast haftet für alle Schäden, die der Dienstleister oder Dritte durch das Verhalten des Gastes oder seiner Begleitperson oder anderer Personen unter seiner Verantwortung verursachen. Diese Haftung gilt auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, seinen Schaden unmittelbar gegenüber dem Dienstleister geltend zu machen. Der Gast ist verpflichtet, dem Dienstleister den Schaden zu ersetzen, den der Dienstleister im Namen des Gastes ersetzt.

16. pfandrecht des dienstleisters

Kommt der Gast seiner Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte für die in Anspruch genommenen oder vertraglich bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistungen nicht nach, so steht dem Leistungserbringer ein Pfandrecht an den persönlichen Gegenständen des Gastes zu, die er zur Sicherung seiner Forderungen in das Hotel mitgebracht hat. Solange das Pfandrecht besteht, kann der Leistungserbringer die Herausgabe der verpfändeten Sachen verhindern.

17. pflichten des dienstleisters

Der Leistungserbringer ist verpflichtet;

die vertraglich bestellte Unterkunft und andere Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Dienstleistungsstandards zu erbringen
der schriftlichen Beschwerde des Gastes nachzugehen und die notwendigen Schritte zur Behebung des Problems zu unternehmen, die schriftlich festgehalten werden müssen

18. die Haftung des Dienstleisters

18.1 Der Dienstleister haftet für alle Schäden, die der Gast in seinen Einrichtungen durch ein Verschulden des Dienstleisters oder seiner Mitarbeiter erleidet.
Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die auf eine unvermeidbare Ursache zurückzuführen sind, die sich der Kontrolle der Mitarbeiter und Gäste des Dienstleisters entzieht, oder die der Gast selbst verursacht hat.
Der Dienstleister kann Orte im Hotel bestimmen, die der Gast nicht betreten darf. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die an solchen Orten verursacht werden.
Das Zalakaros Spa ist ein separates Unternehmen und nicht Teil des Hotels. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr, in den wassernahen Bereichen besteht erhöhte Rutschgefahr und das Hotel übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Unfälle.
Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich dem Hotel zu melden und dem Hotel alle notwendigen Informationen zur Klärung des Schadenshergangs, ggf. zum Zwecke einer polizeilichen Anzeige/eines polizeilichen Verfahrens, zu geben.

18.2.1 Der Leistungserbringer haftet für Schäden an Sachen, die der Gast im Hotel oder an dem üblicherweise dafür vorgesehenen Ort oder in seinem Zimmer deponiert hat oder die er einem Mitarbeiter des Hotels übergeben hat, den er für berechtigt gehalten hat, seine Sachen in Empfang zu nehmen. Für Wertsachen, die im Zimmersafe oder im Auto in der Garage und auf dem Parkplatz des Hotels deponiert sind, haftet der Leistungserbringer nicht.

Für Wertsachen (insbesondere Uhren, Schmuck, elektronische und telekommunikative (Mobil-)Geräte, tragbare Computer, Kunstgegenstände), Wertpapiere und Bargeld haftet der Dienstleister nur, wenn die Sache ausdrücklich zur Verwahrung übernommen wurde oder der Schaden auf eine Ursache zurückzuführen ist, für die er nach den allgemeinen Regeln haftet. In diesem Fall obliegt die Beweislast dem Gast.

18.2.2 Der Dienstleister haftet nicht für Wertsachen, die in einem auf dem Parkplatz des Dienstleisters abgestellten Fahrzeug zurückgelassen werden, und der Dienstleister ist verpflichtet, Schäden an abgestellten Fahrzeugen zu untersuchen und zu ersetzen, wenn sie auf ein dem Dienstleister zuzurechnendes Verschulden zurückzuführen sind.

18.3.

18.4 Für Wertgegenstände, die in anderen Bereichen des Hotels zurückgelassen werden, wird keine Haftung übernommen.

19. die Anfertigung von Ton- und Videoaufnahmen

Mit dem Betreten des Hotels und der Inanspruchnahme seiner Leistungen erklärt sich der Gast ausdrücklich damit einverstanden, dass im Rahmen der im Hotel organisierten Programme und Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, auf denen der Gast als Teilnehmer erscheinen kann. Durch die Teilnahme an den Programmen und Veranstaltungen des Hotels erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass das Hotel die Aufnahmen im Rahmen seiner Marketingaktivitäten, online und auf Social-Media-Plattformen verwenden darf. Der Gast kann im Zusammenhang mit einer solchen Verwendung der Aufnahme keine Ansprüche gegen das Hotel, die Organisatoren oder die Produzenten der Aufnahme oder einen anderen berechtigten Nutzer der Aufnahme geltend machen.

20. Vertraulichkeit

Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag handelt der Dienstleister in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes CXII aus dem Jahr 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit und der einschlägigen Gesetzgebung zum Datenschutz – und, wenn die Vertragspartei den Dienstleister darauf aufmerksam gemacht hat, in Übereinstimmung mit den einschlägigen internen Vorschriften der Vertragspartei.

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Ein Umstand (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, Revolution, Rebellion, Militärputsch, Feuer, Überschwemmung, Unwetter, Erdbeben, andere Natur- oder Industriekatastrophen, Stromausfall, Streik, Gesetzesänderungen, außergewöhnliche politische oder soziale Ereignisse, Regierungsmaßnahmen, radikale Marktveränderungen), der sich der Kontrolle einer Partei entzieht und von dem vernünftigerweise nicht erwartet werden konnte, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vermieden oder der Schaden abgewendet wird. Höhere Gewalt entlastet die Partei, die an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert ist, solange diese Ursache oder dieser Umstand besteht. Die Parteien vereinbaren, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Möglichkeit des Auftretens solcher Ursachen oder Umstände zu minimieren und dadurch verursachte Schäden oder Verzögerungen so schnell wie möglich zu beheben. Die Parteien erklären, dass eine Veränderung des Gesundheitszustands des Gastes, aus welchem Grund auch immer (z.B. Unfall, Krankheit), sowie familiäre oder gesellschaftliche Ereignisse oder Vorkommnisse im Interessenbereich des Gastes nicht als höhere Gewalt gelten.

22. auf die Beziehungen zwischen den Parteien anwendbares Recht, zuständiges Gericht

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und der Vertragspartei richtet sich nach den Bestimmungen des ungarischen Zivilgesetzbuches. Alle Streitigkeiten aus dem Dienstleistungsvertrag werden von dem nach dem Erfüllungsort zuständigen Gericht entschieden.

23. Weboldal

23.1 Verweise und Links

Die Úri Hotel 39 GmbH hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der auf ihren Webseiten verlinkten oder verwiesenen Materialien, die Eigentum Dritter sind.

23.2 Urheberrecht
Das Layout der Webseiten, die verwendeten Grafiken, Bilder und Logos sowie die Sammlung der einzelnen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Bilder und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Úri Hotel 39 Ltd. nicht gestattet.

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